Regeln und Verantwortlichkeiten beim Heizen für Vermieter und Mieter
Während der Heizsaison gibt es häufig Fragen zu den Rechten und Pflichten von Vermietern und Mietern. Vermieter müssen sicherstellen, dass die Heizung während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius tagsüber und 18 Grad Celsius nachts bietet. Wenn die Heizung ausfällt, muss der Vermieter dies unverzüglich beheben. Mieter sollten darauf achten, die Wohnung auf mindestens 16 Grad Celsius zu heizen, um Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel zu vermeiden. Bei einem Heizungsausfall im Winter sollten Mieter den Vermieter sofort informieren und gegebenenfalls eine Mietminderung verlangen. Durch richtiges Lüften, Entlüften der Heizkörper und Einhalten einer angemessenen Raumtemperatur können Mieter Heizkosten sparen.
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